Bei der Umwandlung deutscher Schulen in Ganztagsschulen wurde in aller Regel konzeptionell nicht berücksichtigt, dass damit auch die Lehrkräfte sich ganztägig in der Schule aufhalten können müssten – aber dafür sind deutsche Schulen eigentlich nicht gebaut – außer einem mit Funktionen überfrachteten Lehrerzimmer, evtl. auch eine kleine Bibliothek, gibt es in der Regel keine echten Arbeitsplätze für Lehrkräfte.
Dabei besteht ein enger Zusammenhang zwischen einer funktionierenden Ganztagsschule und festen Arbeitsplätzen für jede Lehrkraft an einer Schule. Ohne echte und ruhige Arbeitsplätze bzw. Rückzugsmöglichkeiten ist von den Lehrkräften kaum eine längere Verweilzeit in ‚Freistunden’ (in Süddeutschland: 'Hohlstunden'!) etc. zu erwarten, da sie solche Zeiten zu Recht als unproduktiv empfinden. Das betrifft ebenso die (einstündigen) Mittagspausen, während derer eine ungeheure Enge (und Lautstärke!) im Lehrerzimmer herrscht.
Auch die Kommunikation sowie insgesamt das Betriebsklima sind mit Arbeitsplätzen entscheidend zu verbessern. Arbeitsgruppentermine sind konfliktfreier zu finden im Rahmen der Verweilzeit in der Schule.
Folgende Punkte sollten bei einer arbeitnehmergerechten Gestaltung der Räume und Flächen für Lehrkräfte und weitere Professionelle beachtet werden:
1. Arbeitsfunktion
- Grundsätzliche Trennung von Räumen mit Arbeitsfunktion und solchen mit sozialer Funktion – wie es eigentlich auch in der Arbeitsstättenverordnung von 2016 vorgeschrieben ist,
- bevorzugtes Zuordnungskonzept sollte das Teamraummodell sein, wo die verantwortlichen Lehrkräfte eines Clusters sich ein Büro im Cluster teilen,
- nach Möglichkeit personalisierte Arbeitsplätze (zumindest für Vollzeitkräfte), um das ‚Liegenlassenkönnen‘ von angefangenen Arbeiten (Korrekturen, Materialzusammenstellung, Reminder etc.) bei plötzlichem Abruf (Vertretung, Gespräche etc.) zu ermöglichen, da an solche Unterbrechungen sich häufig ein regulärer Einsatz anschließt,
- bei Teilzeitlern muss man bzgl. der Personalisierung ggf. Kompromisse eingehen,
- keine Großraumbüros mit mehr als 6 zugewiesenen Arbeitsplätzen, da mit der Personenzahl die Störungshäufigkeit rasant zunimmt,
- Sichtbeziehungen zu Fluren oder Gemeinschaftsräumen, da damit das Suchen von Personen reduziert wird,
- IT-Infrastruktur über WLAN und Accesspoints, zur Platzersparnis und Vereinfachung der Mobilität nur mobile Endgeräte, Datenbanken für Unterrichtsmaterial
- Schülerdokumentation, z.B. Web-basiert über VPN-Tunnel; keine einsamen Dinosaurier in Form von Zentralrechnern in irgendwelchen Nebenräumen wg. vorgeblichem Datenschutz,
- Einheitliche, wertschätzende Möblierung, auch mit ergonomischen Sitzmöbeln,
- Schaffung von Teambesprechungsräumen für kleine Gruppen (mind. einer) mit Buchungssystem,
- entsprechend Räume für Schüler-Coaching und Beratung,
- Berücksichtigung von Räumen für weitere Professionelle (Sonderschullehrkräfte, sozialpädagogische Fachkräfte, Inklusionshelfer etc.).
2. Soziale Funktion
- Ein ausreichend großer Sozial- oder Pausenraum, der im Prinzip eigentlich frei von arbeitsbedingten Störungen („Produktionsabläufe, Publikumsverkehr, Telefonate“) (Wortlaut ArbStättVO) sein sollte,
- Wertschätzende Möblierung mit bequemen Sitzmöbeln, aber auch Tischgruppen
- ggf. über L-Lösung optisch etwas abgeteilt eine kleine Küchenzeile, Ausstattung mit: Kaffeemaschine, Regenerationsmöglichkeit für Speisen, Kühlschrank, Geschirr in ausreichendem Umfang; Reinigungszuständigkeit vorher regeln (!),
- angrenzend ggf. ein kleiner abgetrennter Ruheraum ohne Sichtbeziehung mit entsprechender Nutzungsregelung,
- zentraler Infoscreen, Postfachzugriff, so dass auch Schülerinnen und Schüler etwas abgeben/hinterlegen können, ohne die Pause zu stören.